Impressum und AGBs

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

des Weihnachtsmannbüros - zur Vermittlungstätigkeit, Stand: 30.10.07

Die AGB regeln unter anderem die Beziehungen zwischen dem Weihnachtsmannbüro, Kunden, Akteuren und Medien. Alle vier Parteien verpflichten sich, die AGB zu befolgen.

Definitionen

Emaillink

Ein Emaillink beschreibt eine Verknüpfung (Link) auf eine Webseite des Weihnachtsmannbüros, mit dessen Anklicken eine Aktion wie z.B. "Bestätigung der Kundendaten" oder "Stornierung der Anfrage" ausgelöst wird.

Akteur

Weihnachtsmann-, Nikolaus- oder Engeldarsteller oder eine entsprechende Vermittlungsagentur werden im folgenden "Akteur" genannt.

§1 Vermittlung

Das Weihnachtsmannbüro unterstützt die Vermittlung der Akteure an den Kunden. Ab erfolgter Vermittlung übernehmen Kunde und Akteur weitere Absprachen und den eigentlichen Auftritt selbstständig in Eigenverantwortung.

Die Akteure arbeiten auf selbständiger Basis. Das Weihnachtsmannbüro geht keine Verpflichtungen bzgl. eines Angestelltenverhältnisses ein.

§2 Garantieleistungen

Das Weihnachtsmannbüro übernimmt keine Garantie für die Qualität und das Zustandekommen des vermittelten Einsatzes.

Der Akteur führt nach erfolgter Vermittlung den Einsatz in Eigenverantwortung durch. Hierbei verpflichtet er sich, die Standards (siehe AGB-Anhang) zu erfüllen.

Unabängig von einer Garantie hat das Weihnachtsmannbüro den Anspruch mit Hilfe von online-Prüfungen sowie der Bewertung der Einsätze durch den Kunden gute Akteure zu fördern, schlechte Akteure auszuschließen und somit die Qualität zu sichern.
Das Weihnachtsmannbüro stellt den Akteuren umfangreiches Informationsmaterial zur Verfügung.

§3 Anfragen und Aufträge

Anfragen an das Weihnachtsmannbüro

Wir bemühen uns auf Anfrage des Kunden einen entsprechenden Akteur zu vermitteln.
Mit der Anfrage des Kunden, welche in der Regel online erfolgt, werden weitere Rahmenbedingungen, u. a. Preis, Einsatzort und der Zeitrahmen des Einsatzes festgelegt.
Eine Vermittlung gilt als erfolgt, wenn per E-Mail dem Kunden Name und Telefonnummer des Akteurs übermittelt wurden. Im gleichen Zug erhält der Akteur per Email die Kundendaten. Bzgl. der Vermittlung sind die in der Anfrage genannten Rahmenbedingungen für Akteur und Kunde bindend.

Die möglichen Rahmenbedingungen können nur vom Weihnachtsmannbüro festgelegt werden. Die Festlegung erfolgt ggf. nach Rücksprache mit den Kunden.

Auftrag des Kunden an Akteur

Die Vermittlung gilt dann als Auftrag des Kunden an den Akteur zu den Rahmenbedingungen der Anfrage.

§4 Preise und Geldübergabe

Der Preis wird mit der Anfrage des Kunden festgelegt. Das Geld wird dem Akteur (möglichst unauffällig) nach erfolgtem Auftritt ausgezahlt, falls Kunde und Akteur keine andere Form vereinbart haben oder keine andere Form wie z.B. eine Überweisung in den Rahmenbedingungen festgelegt wurde.

§5 Vermittlungsgebühren

Die Kosten der Vermittlungsgebühren übernimmt der Akteur.

Der Akteur zahlt zwischen 3% und 25% Vermittlungsgebühr an das Weihnachtsmannbüro. Die Rechnung wird dem Akteur per Email zugesandt. Die Zahlung erfolgt per Überweisung. Die Zahlungsmodalitäten werden dem Akteur per E-Mail mitgeteilt

Der Akteur kann jederzeit, nachdem er sich eingeloggt hat, die Listen seiner vermittelten Anfragen einsehen.
Der Akteur verpflichtet sich, bis zum 31.12. des Einsatzjahres diese Listen zu überprüfen und ggf. Stornierungen vorzunehmen.
Die Stornierungen erfolgen vorbehaltlich einer Prüfung des Weihnachtsmannbüros.

Sollten die Stornierungen durch den Akteur nicht fristgerecht vorgenommen worden sein, wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 20€ veranschlagt.

Sollte der Kunde gegenüber dem Akteur die Zahlung aufgrund der Nichteinhaltung der Standards des Weihnachtsmannbüros, Eintreffen zum Auftritt außerhalb des genannten Zeitfensters oder Nichterscheinen zum Auftritt verweigern, bleibt die Forderung der Vermittlungsgebühr zum Auftritt durch das Weihnachtsmannbüro weiter bestehen.
Eine Stornierung dieser Auftritte durch den Akteur ist nicht zulässig.

§6 Einsatzzeit, Verzögerung oder Verschiebung des Auftritts

Der Auftritt erfolgt innerhalb des in der Anfrage vereinbarten Zeitraumes, es sei denn, der Akteur kann den Auftrittsort durch höhere Gewalt (z.B. schlechte Witterung, starker Straßenverkehr, Demonstrationen, kurzfristig eintretende Krankheit) nicht rechtzeit oder garnicht erreichen.
Die Nachweispflicht liegt beim Akteur.

Der Akteur nennt, nachdem er seine Tour geplant hat, dem Kunden im Vorgespräch einen genaueren Zeitpunkt innerhalb des genannten Zeitraumes.

§7 Allgemeine Vorgehensweise zum Löschen von Daten und zum Stornieren von Anfragen

Eine Stornierung der Anfrage oder das Löschen der Daten von Seiten des Kunden erfolgt grundsätzlich über das Klicken auf einen entsprechenden Link in einer Email, welche vom Weihnachtsmannbüro dem Kunden zugesandt wurde.

Sollte eine Löschung oder Stornierung auf anderem Wege beantragt werden, kann es aufgrund des Mehraufwands oder nicht eindeutiger Angaben zu einer erheblichen Verzögerung kommen.

Bei nicht erfolgter Vermittlung

Sofern es nicht zu einer Vermittlung kam oder Forderungen von Seiten Dritter bekannt sind, werden die Daten zur Anfrage in den nächsten Tagen gelöscht.

Bei erfolgter Vermittlung

Sofern es zu einer Vermittlung kam, werden die Daten nach Ablauf der gesetzlichen Vorgabefrist von 4 Jahren gelöscht.

Der Kunde wird nicht mehr vom Weihnachtsmannbüro angeschrieben, außer zur Klärung von Forderungen von Seiten des Weihnachtsmannbüros oder von Dritten.

Sollte trotz Vermittlung eine Stornierung notwendig sein, wird die Stornierung vom Akteur nach Rücksprache mit dem Kunden durchgeführt.

§8 Schadenshaftung

Im Falle eventueller, durch den Auftritt verursachter Sach-, Personen- oder Folgeschäden haftet der jeweilige Akteur. Der Akteur ist für eine hinreichende Haftplichtversicherung selbst verantwortlich.
Das Weihnachtsmannbüro ist von jeglicher Haftung ausgeschlossen.

§9 Vertragsentschädigung

Sämtliche Buchungen, der durch das Weihnachtsmannbüro bereits vermittelten Akteure, sind zukünftig selbstverständlich über das Weihnachtsmannbüro vorzunehmen, auch wenn der Akteur dem Kunden bekannt ist.
Bei einem Einsatz oder Vermittlung der Akteure ohne Berücksichtigung der vertraglichen Interessen des Weihnachtsmannbüros, ist bei Bekanntwerden mit Schadensersatzfoderungen zu rechnen.

Aufträge zwischen Kunden und Akteur ohne Vermittlung des Weihnachtsmannbüros dürfen erst nach Ablauf einer Frist von zwei Jahren ab der letzten Vermittlung oder der Weitergabe der Akteursdaten erfolgen.

§10 Datenschutz

Das Weihnachtsmannbüro gibt keine Daten von Kunden und Akteure an Dritte weiter.

Die Daten werden auschließlich zur Abwicklung der Vermittlung zwischen Kunden und Akteur ausgetauscht.

Akteur und Kunde verpflichten sich ebenfalls, keine Daten an Dritte weiter zu geben. Das Weihnachtsmannbüro übernimmt keine Haftung, sollten Kunde oder Akteur sich nicht an diese Vorgaben halten.

Handelt es sich beim Akteur um eine Vermittlungsagentur, verpflichtet sich diese ebenfalls die Daten nicht an Dritte weiterzugeben und nur im Rahmen der Einsatzabwicklung zu behandeln.

Verwendung von Cookies

Das Weihnachtsmannbüro verwendet ausschließlich technisch notwendige Cookies.

Zu den technisch notwendigen Cookies gehören Cookies, die für den Betrieb der Internetseite und deren Funktionen erforderlich sind. Sie stellen sicher, dass die Internetseite reibungslos funktioniert. Unter technisch notwendige Cookies fallen beispielsweise Warenkorb-Cookies, Cookies, welche die Sprachauswahl speichern sowie Login-Cookies.

§11 Vermittlung von Anfragen

Vorgabe der Postleitzahlen

Der Akteur gibt online die Postleitzahlen an, in deren zugehörigen Gebieten er auftreten möchte. Das Weihnachtsmannbüro bietet aus dieser Sammlung dem Akteur Anfragen von Kunden an.

Standardanfragen

Der Akteur wählt eigenverantwortlich Anfragen zur Übernahme aus. Mit einer solchen Übernahme wird die Vermittlung ausgelöst und automatisch vollzogen.

Vorweihnachtsanfragen

Der Akteur kann sich auf eine Anfrage hin bewerben. Die Vermittlung erfolgt dann zum oder nach dem durch den Kunden festgelegten Stichtag.

Der Kunde verpflichtet sich, bis zum Ende des Stichtages den Einsatz nur über das Weihnachtsmannbüro abzuwickeln.
Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit, jederzeit bis zum Zustandekommen der Vermittlung die Anfrage über einen Emaillink zu stornieren.

§12 Qualitätsstandards

Der Akteur verpflichtet sich, sich nach den vom Weihnachtsmannbüro vorgegeben Qualitätsstandards zu richten.

§13 Sperre von Akteuren und Entzug von vermittelten Anfragen

Das Weihnachtsmannbüro kann ohne Begründung Sperren von Akteuren für weitere Vermittlungen vornehmen.

Bereits vermittelte Anfragen können einem Akteur wieder entzogen werden, falls Bedenken bzgl. der Zuverlässigkeit auftreten sollten.

§14 Rechte an Film- und Tonmaterialien

Fim- und Tonmaterialien dürfen für die Verwendung bei Funk- und Fernsehen nur nach Zustimmung des Weihnachtsmannbüros verwendet werden.

§15 Rechtswahlklausel

Alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§16 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Berlin.

§17 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam oder anfechtbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

 

AGB-Anhang

Qualitätsstandards

Unsere Einsatzscheckliste bietet dem Akteur in der Vorbereitung eine sehr gute Orientierung und dem Kunden die Möglichkeit den Akteur im Anschluss zu bewerten.

Checkliste

Mindestanforderungen an das Kostüm

a) rotes Filzkostüm (Mindestkaufwert 30€)
b) weißer Bart, keine Watte, Gummiband sollte nicht sichtbar sein
c) derbe Schuhe, z.B. Stiefel, keine Sportschuhe
d) derbe Hosen, d.h. weite, lockere - auf keinen Fall Bluejeans
e) Jutesack
f) dicker Bauch, am besten ein weiches Kissen - ein Schal oder ähnliches hält es Position
g) das "Goldene Buch" (mit Goldfolie eingeschlagenes Buch, in der die Daten der Kinder notiert werden)

Kostümbeispiele

Vorgespräch

Vor dem Einsatz muss ein Vorgespräch in Form eines Telefonats stattgefunden haben. Der Akteur verpflichtet sich, den Kunden zu kontaktieren

Goldene Buch

Im Zuge des Vorgesprächs oder auch durch Emailversand wird eine Liste mit den guten Taten des Kindes erstellt. Es werden nur wenige schlechte genannt.

Ein mölicher Ablauf eines Telefonats und Zusammenstellung des "Goldenen Buches" wird unter "Tipp & Tricks/Allgemein" beschrieben.

Online-Prüfung/Informationsmaterial

Bevor ein Akteur als Darsteller von Weihnachtsmann oder Nikolaus zugelassen wird, muss er eine online-Prüfung bestehen. Mit dieser Prüfung vergewissert sich das Weihnachtsmannbüro, dass der Akteur das umfangreiche Informationsmaterial (Tipps & Tricks) gelesen hat.

Einhaltung der AGBs

Der Akteur verpflichtet sich mit den AGBs gegenüber dem Kunden die Standards des Weihnachtsmannbüros einzuhalten.

Bewertung der Akteure

Das Weihnachtsmannbüro bietet den Kunden die Mölichkeit, die Akteure nach dem Auftritt und sogar bereits nach dem Vorgespräch zu bewerten. Gute Akteure werden vom Weihnachtsmannbüro bevorzugt behandelt.